BAföG Voraussetzungen und Antrag – Alle Infos

Wussten Sie, dass der Förderungshöchstbetrag für Studierende durch die BAföG-Reform 2024 um beeindruckende 6,2% auf 992 Euro gestiegen ist? Diese Erhöhung unterstreicht die wachsende Bedeutung der Ausbildungsförderung in Deutschland. BAföG, die Abkürzung für Bundesausbildungsförderungsgesetz, spielt eine entscheidende Rolle bei der Studienfinanzierung vieler junger Menschen.

Die staatliche Unterstützung zielt darauf ab, jedem die Chance auf eine qualifizierte Ausbildung zu geben, unabhängig von der finanziellen Situation. Von Studierenden bis hin zu Schülern in schulischer Ausbildung – BAföG bietet vielfältige Möglichkeiten der Förderung. Doch welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Wie stellt man einen Antrag? Dieser Artikel liefert alle wichtigen Informationen rund um das Thema BAföG.

BAföG Voraussetzungen und Antrag

Wichtige Erkenntnisse

  • Der BAföG-Höchstsatz für Studierende beträgt 992 Euro monatlich
  • EU-Bürger und Geflüchtete können unter bestimmten Bedingungen BAföG erhalten
  • Die Altersgrenze für den Beginn der Förderung liegt bei 45 Jahren
  • Leistungsnachweise sind ab dem 5. Fachsemester erforderlich
  • Elternunabhängiges BAföG ist in speziellen Fällen möglich
  • Die Antragstellung erfolgt über das BAföG Digital Portal

Was ist BAföG? Definition und Grundlagen

Das Bundesausbildungsförderungsgesetz, kurz BAföG, bildet die Basis für die staatliche Förderung von Schülern und Studierenden in Deutschland. Es ermöglicht eine Ausbildung unabhängig von der finanziellen Situation des Elternhauses.

Bedeutung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes

Das BAföG zielt darauf ab, allen jungen Menschen eine ihrer Neigung entsprechende Ausbildung zu ermöglichen. Es unterstützt die erste Ausbildung an berufsbildenden Schulen, Kollegs, Akademien und Hochschulen. Seit 2019 können sogar Studierende an privaten Berufsakademien gefördert werden.

Ziele der staatlichen Förderung

Die staatliche Förderung verfolgt mehrere Ziele:

  • Chancengleichheit im Bildungssystem
  • Finanzielle Unterstützung für Auszubildende
  • Förderung von Fachkräften

Aktuelle BAföG-Reform 2024

Die BAföG-Reform 2024 bringt wichtige Änderungen mit sich. Der Förderungshöchstbetrag für Studierende steigt um 6,2% auf 992 Euro. Zudem wurden die Freibeträge für das Elterneinkommen angehoben, was mehr Studierenden den Zugang zur Förderung ermöglicht.

Interessant ist, dass 65% der Schüler und Studenten, die kein BAföG beantragen, tatsächlich Anspruch darauf hätten. Der maximale monatliche BAföG-Betrag kann bis zu 1018 € betragen, abhängig von der individuellen Situation des Antragstellers.

Allgemeine BAföG Voraussetzungen und Antrag

Der BAföG-Antrag ist der erste Schritt zur finanziellen Unterstützung für Studierende und Schüler. Die Förderungsvoraussetzungen umfassen verschiedene Aspekte, die genau geprüft werden. Entscheidend sind Staatsangehörigkeit, Alter, Eignung für die Ausbildung sowie Einkommen und Vermögen.

Für den BAföG-Antrag gibt es zwei Möglichkeiten: digital oder schriftlich. Die neue „BAföG Digital“ App erleichtert seit Februar 2024 den Prozess. Sie ermöglicht das Hochladen von Dokumenten und bietet einen BAföG-Rechner. Alternativ kann der Antrag per Post, Fax oder E-Mail eingereicht werden.

Die Förderungshöhe variiert je nach individueller Situation. Studierende ohne Kinder können maximal 980 Euro monatlich erhalten, inklusive Zuschüssen für Kranken- und Pflegeversicherung. Bei Studierenden, die bei den Eltern wohnen, liegt der Höchstsatz bei 511 Euro.

Wichtige Änderungen im Jahr 2024:

  • 5% Erhöhung der BAföG-Sätze
  • Wohnpauschale steigt auf 380 Euro
  • Neuer Studienstartbonus von 1.000 Euro für finanziell Benachteiligte
  • Verlängerung der Förderungsdauer um ein Semester
  • Erleichterter Studiengangwechsel bis zum 5. Semester

Die Förderungsdauer orientiert sich an der Regelstudienzeit. Ein Studiengangwechsel ist unter bestimmten Bedingungen möglich. Nach dem Studium muss die Hälfte des erhaltenen BAföG als zinsloses Darlehen zurückgezahlt werden.

Staatsbürgerschaft und Aufenthaltsrecht

BAföG steht nicht nur deutschen Staatsangehörigen zur Verfügung. Auch EU-Bürger und Geflüchtete können unter bestimmten Bedingungen diese Förderung erhalten. Das Aufenthaltsrecht spielt dabei eine wichtige Rolle.

Deutsche Staatsangehörige

Deutsche haben grundsätzlich Anspruch auf BAföG. Sie müssen lediglich die allgemeinen Voraussetzungen erfüllen, um die Förderung zu beantragen.

EU-Bürger und Ausländer

EU-Bürger können BAföG beantragen, wenn sie seit mindestens fünf Jahren legal in Deutschland leben. Sie benötigen eine Daueraufenthaltserlaubnis oder ein Recht auf Daueraufenthalt. Personen aus der Schweiz, Liechtenstein, Island oder Norwegen haben ähnliche Möglichkeiten.

Regelungen für Geflüchtete

Geflüchtete mit Bleibeperspektive können ebenfalls BAföG erhalten. Anerkannte Asylberechtigte und Flüchtlinge nach der Genfer Konvention sind sofort förderberechtigt. Geduldete müssen sich 15 Monate ununterbrochen rechtmäßig in Deutschland aufhalten. Asylbewerber im laufenden Verfahren sind nicht BAföG-berechtigt.

  • BAföG gilt nicht als Sozialleistung
  • Einbürgerung wird nicht negativ beeinflusst
  • Rückzahlung bleibt auch nach Einbürgerung bestehen

Für die Antragstellung sind Einkommensnachweise der Eltern, Immatrikulationsbescheinigung und weitere relevante Dokumente erforderlich. BAföG ist keine Sozialleistung, sondern eine Bildungsförderung, die vorwiegend als zinsloses Darlehen gewährt wird.

Altersgrenzen bei der BAföG-Förderung

Die Altersgrenze BAföG wurde im August 2022 auf 45 Jahre angehoben. Das Förderungsalter bezieht sich auf den Beginn des Studiums oder der Ausbildung. Diese Änderung eröffnet mehr Menschen die Möglichkeit, staatliche Unterstützung für ihre Bildung zu erhalten.

Es gibt Ausnahmen von der 45-Jahre-Regel. Studierende können BAföG auch nach Überschreiten der Altersgrenze erhalten, wenn sie:

  • Den Hochschulzugang über den zweiten Bildungsweg erlangt haben
  • Ein Masterstudium direkt nach einem BAföG-geförderten Bachelor beginnen
  • Aufgrund persönlicher oder familiärer Gründe, wie Kindererziehung, ihr Studium verzögert haben
  • Nach einschneidenden Lebensereignissen wie Scheidung oder Tod des Partners in finanzielle Not geraten sind

Für Personen über 30 Jahre gibt es die Möglichkeit des elternunabhängigen BAföG. Dies gilt, wenn sie bei Studienbeginn bereits eine Berufsausbildung abgeschlossen haben, fünf Jahre erwerbstätig waren oder Vollwaisen sind.

Auch für andere Bildungsformen wie Abendschulen gelten die BAföG-Altersgrenzen. Bei Überschreitung und Nichterfüllung der Ausnahmekriterien kann in Bedarfsfällen Bürgergeld beantragt werden.

Einkommensgrenzen und Freibeträge

Bei der BAföG-Berechnung spielen Einkommensgrenzen und Freibeträge eine wichtige Rolle. Das elterliche Einkommen und das eigene Einkommen des Antragstellers werden berücksichtigt. Als Nachweis dient der Steuerbescheid des vorletzten Kalenderjahres.

Elterliches Einkommen

Das elterliche Einkommen beeinflusst die BAföG-Förderung. Die Freibeträge wurden mit der BAföG-Reform 2024 angehoben. Dadurch können mehr Menschen BAföG beantragen. Bei geringerem aktuellem Einkommen der Eltern kann eventuell mehr BAföG beantragt werden.

Eigenes Einkommen

BAföG-Empfänger dürfen während eines 12-monatigen Bewilligungszeitraums maximal 6.680 € verdienen. Das entspricht einem monatlichen Durchschnitt von 556 €. Bei freiwilligen Praktika gilt diese Grenze ebenfalls. Bei Pflichtpraktika wird das Gehalt größtenteils angerechnet.

Freibeträge ab 2024

Ab dem Wintersemester 2024/2025 steigt der Freibetrag auf 556 € pro Monat. Unverheiratete ohne Kinder haben einen Vermögensfreibetrag von 15.000 €. Für über 30-Jährige beträgt er 45.000 €. Verheiratete können zusätzlich 2.300 € für den Partner und jedes Kind anrechnen lassen.

  • Elterliches Einkommen beeinflusst BAföG-Anspruch
  • Eigenes Einkommen: maximal 6.680 € pro Jahr
  • Vermögensfreibetrag: 15.000 € (45.000 € für über 30-Jährige)
  • Zusätzliche Freibeträge für Verheiratete und Kinder

BAföG für verschiedene Ausbildungsformen

BAföG unterstützt Lernende in unterschiedlichen Bildungswegen. Die Förderung passt sich den jeweiligen Bedürfnissen an und bietet finanzielle Hilfe für Studium, schulische Ausbildung und Weiterbildung.

Studium an Hochschulen

Studierende an Hochschulen, Fachhochschulen und Universitäten können BAföG für ihr Erststudium beantragen. Die Altersgrenze liegt bei 45 Jahren zu Ausbildungsbeginn. Der BAföG-Höchstsatz variiert je nach Wohnsituation und kann bis zu 934 Euro monatlich betragen.

Schulische Ausbildung

Schüler an Berufsfachschulen, Berufsaufbauschulen und Fachschulen haben ebenfalls Anspruch auf BAföG. Die Förderung gilt ab der 10. Klasse für allgemeinbildende Schulen wie Gymnasien. Der Höchstsatz schwankt zwischen 276 und 855 Euro pro Monat, abhängig von Schulart und Wohnsituation.

Weiterbildung und Aufstiegs-BAföG

Für berufliche Weiterbildungen gibt es das Aufstiegs-BAföG. Es ist nicht an eine Altersgrenze gebunden und hat besondere Regeln. Diese Förderung unterstützt Fachkräfte bei ihrer beruflichen Entwicklung und Qualifizierung.

Wichtig zu wissen: Das eigene Einkommen beeinflusst die BAföG-Höhe, wenn es dauerhaft über 556 Euro monatlich liegt. Vermögen bis 15.000 Euro bleibt unberücksichtigt. Für Geschwister und elterliche Unterhaltsverpflichtungen gelten Freibeträge.

Förderungshöchstdauer und Leistungsnachweis

Die Förderungshöchstdauer beim BAföG orientiert sich an der Regelstudienzeit. Für einen Bachelor beträgt sie meist 6 Semester, für einen Master 4 Semester. BAföG wird nur innerhalb dieser Zeit gewährt, unabhängig vom Antragszeitpunkt.

Ab dem fünften Fachsemester müssen Studierende einen Leistungsnachweis vorlegen. Dieser belegt den Studienfortschritt und sichert die weitere Förderung. Die meisten Fachbereiche fordern weniger als 120 ECTS-Punkte nach vier Semestern, oft reichen 100 ECTS oder weniger.

Gute Nachrichten für Studierende: Ab dem Wintersemester 2024/2025 wird das Flexibilitätssemester eingeführt. Ein formloser Antrag ermöglicht die Verlängerung des BAföG-Bezugs um ein Semester. Zudem gibt es in besonderen Fällen die Möglichkeit, die Förderungshöchstdauer zu verlängern:

  • Krankheit
  • Verschulden der Hochschule
  • Mitwirkung in Hochschulgremien
  • Erstmaliges Nichtbestehen von Prüfungen
  • Behinderung
  • Schwangerschaft oder Kindeserziehung
  • Pflege eines Angehörigen

Für den Leistungsnachweis reicht entweder das Formblatt 5 oder ein Beleg über die erreichten ECTS-Credits. Bei Mehrfach-Bachelor oder Lehramtsstudium entscheidet die Hochschule über die genauen Anforderungen.

Elternunabhängiges BAföG

Das elternunabhängige BAföG bietet Studierenden die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung ohne Berücksichtigung des elterlichen Einkommens zu erhalten. Diese Form der Förderung zielt auf die Unabhängigkeit von Eltern ab und unterstützt Studierende in besonderen Lebenslagen.

Voraussetzungen

Um elternunabhängiges BAföG zu beantragen, müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein:

  • Mindestens fünf Jahre Erwerbstätigkeit vor Beginn der Ausbildung
  • Alter über 30 Jahre bei Studienbeginn
  • Erwerb der Hochschulreife auf dem zweiten Bildungsweg
  • Abgeschlossene Berufsausbildung plus drei Jahre Erwerbstätigkeit

Das Mindesteinkommen für die Anerkennung einer Erwerbstätigkeit liegt bei 892,80€ brutto monatlich (Stand 2023). Das BAföG-Amt prüft automatisch, ob die Voraussetzungen für elternunabhängiges BAföG erfüllt sind.

Besondere Fallgruppen

Elternunabhängiges BAföG kann auch in folgenden Situationen gewährt werden:

  • Vollwaisen
  • Unbekannter Aufenthaltsort der Eltern
  • Eltern können keinen Unterhalt im Inland leisten

Der Höchstsatz des elternunabhängigen BAföG beträgt 934€ monatlich (Stand 2023). Die Rückzahlung beginnt fünf Jahre nach Förderungsende und beträgt maximal 10.010€. Für Auslandssemester können zusätzlich bis zu 5.600€ Studiengebühren finanziert werden.

BAföG-Antrag online stellen

Der BAföG-Antrag lässt sich bequem von zu Hause aus stellen. Das BAföG Digital Portal macht den Prozess einfach und zeitsparend. Seit Juli 2024 gibt es drei Wege für die elektronische Antragstellung: Papierformulare, Online-Ausfüllen mit Ausdruck oder komplett digital über „BAföG Digital“.

BAföG Digital Portal

Der Antragsassistent „BAföG Digital“ führt Schritt für Schritt durch den Online-Antrag. Nutzer können ihre Daten zwischenspeichern und den Antrag jederzeit fortsetzen. Die BundID sorgt für eine sichere Identifizierung über die eID-Funktion des Personalausweises.

Ein BAföG-Rechner hilft, den möglichen Anspruch vorab zu ermitteln. Seit Anfang 2024 können Nachweise über die BAföG Digital-App eingereicht werden. Die Bearbeitungsdauer eines vollständigen Antrags beträgt meist weniger als einen Monat.

Erforderliche Unterlagen

Für den Online-Antrag benötigen Sie folgende Antragsunterlagen:

  • Steuerbescheid der Eltern
  • Nachweise über eigenes Einkommen und Vermögen
  • Bescheinigungen über die Ausbildung

Ein einfacher Erstantrag lässt sich in weniger als einer Stunde ausfüllen. Bei komplexeren Fällen kann es einen Arbeitstag dauern. Ab dem Wintersemester 2024/2025 gelten höhere Förderbeträge. Die Förderung startet in der Regel mit Beginn des Studiums oder der Schule.

Höhe der BAföG-Förderung

Die Förderhöhe beim BAföG variiert je nach individueller Situation. Ab dem Wintersemester 2024/25 steigt der BAföG-Satz für Studierende auf 992 Euro monatlich, wenn sie nicht bei den Eltern wohnen. Bei Elternwohnern beträgt die Förderung 664 Euro.

Schüler können ab August 2024 je nach Schulart und Wohnsituation einen BAföG-Höchstsatz zwischen 803 und 957 Euro erhalten. Der genaue BAföG-Satz hängt von mehreren Faktoren ab:

  • Einkommen der Eltern
  • Eigenes Einkommen
  • Wohnsituation
  • Art der Ausbildung

Wichtig zu wissen: Nicht jeder erhält automatisch den Höchstsatz. Die tatsächliche Förderhöhe kann durch Abzüge aufgrund des Elterneinkommens geringer ausfallen. Bei elternunabhängigem BAföG spielt das Einkommen der Eltern keine Rolle für die Berechnung.

Der BAföG-Satz setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen:

  • Grundbedarf
  • Wohnpauschale
  • Zuschläge für Versicherung
  • Ggf. Zuschläge für Kinderbetreuung oder Auslandsaufenthalte

Studierende können durch Nebenjobs bis zu 520 Euro monatlich hinzuverdienen, ohne dass dies die Förderhöhe beeinflusst. Ein Jahreseinkommen unter 6.032 Euro bleibt anrechnungsfrei.

BAföG für Ausbildung und Schüler

Schüler-BAföG und Ausbildungsförderung bieten finanzielle Unterstützung für verschiedene Bildungswege. Diese staatliche Hilfe ermöglicht es Schülern, sich auf ihre Ausbildung zu konzentrieren, ohne sich um finanzielle Engpässe sorgen zu müssen.

Berufsfachschulen

Schüler an Berufsfachschulen können Schüler-BAföG beantragen. Die Förderhöhe hängt von der Wohnsituation ab. Wer bei den Eltern wohnt, erhält bis zu 480 Euro monatlich. Für Schüler mit eigenem Haushalt steigt der Betrag auf maximal 781 Euro.

Berufsaufbauschulen

Auch Besucher von Berufsaufbauschulen haben Anspruch auf Ausbildungsförderung. Ab August 2024 gelten neue BAföG-Sätze. Schüler ohne abgeschlossene Ausbildung erhalten 276 Euro bei den Eltern wohnend, 666 Euro mit eigener Wohnung.

Fachschulen

Fachschüler profitieren ebenfalls von der BAföG-Förderung. Mit abgeschlossener Berufsausbildung beträgt die Unterstützung 498 Euro bei den Eltern, 775 Euro bei eigener Unterkunft. Ein Krankenversicherungszuschlag von 122 Euro kann hinzukommen.

Wichtig: Schüler-BAföG muss nicht zurückgezahlt werden. Es lohnt sich, einen Antrag zu stellen. Die individuelle Förderhöhe hängt von verschiedenen Faktoren ab. Bei Fragen hilft das zuständige BAföG-Amt weiter.

Vermögensfreibeträge und Anrechnung

Bei der BAföG-Berechnung spielt der Vermögensfreibetrag eine wichtige Rolle. Seit August 2022 gilt ein Freibetrag von 15.000 Euro für Studierende. Das bedeutet, dass Vermögen bis zu dieser Höhe nicht auf den BAföG-Satz angerechnet wird. Für Studierende über 30 Jahre beträgt der Freibetrag sogar 45.000 Euro.

Die Vermögensanrechnung berücksichtigt verschiedene Faktoren. Verheiratete oder in eingetragener Lebenspartnerschaft Lebende erhalten einen zusätzlichen Freibetrag von 2.300 Euro. Eltern mit Kindern genießen denselben Betrag als weiteren Freibetrag.

  • Barvermögen
  • Bank- und Sparguthaben
  • Kraftfahrzeuge
  • Immobilien
  • Wertpapiere
  • Lebensversicherungen

Diese müssen mit ihrem aktuellen Zeitwert angegeben werden. Nicht als Vermögen gelten hingegen Nießbrauchrechte und bestimmte Versorgungsbezüge. Bei Autos prüft das BAföG-Amt die Plausibilität der Angaben. Geleaste oder gemietete Autos werden nicht als Vermögen betrachtet.

Übersteigt das Vermögen den Freibetrag, wird der Differenzbetrag auf den Bewilligungszeitraum aufgeteilt und vom BAföG-Höchstsatz abgezogen. Schulden wie Hypotheken oder Studienkredite werden bei der Berechnung berücksichtigt.

BAföG-Rückzahlung

Die BAföG-Rückzahlung ist ein wichtiger Teil des Förderprogramms. Studierende müssen in der Regel die Hälfte des erhaltenen BAföG-Betrags als zinsloses Darlehen zurückzahlen. Der Prozess beginnt fünf Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer, was den Absolventen Zeit gibt, sich beruflich zu etablieren.

Rückzahlungsmodalitäten

Die monatliche Rate für die Darlehensrückzahlung beträgt 130 Euro. Studierende, die ab August 2019 erstmals BAföG erhielten, müssen maximal 77 Raten oder 10.010 Euro zurückzahlen. Das Bundesverwaltungsamt in Köln ist für die Einziehung des Darlehensanteils zuständig. Bei Zahlungsschwierigkeiten sind Zahlpausen möglich, wenn das monatliche Einkommen unter 1.690 Euro liegt.

Tilgungsoptionen

Es gibt verschiedene Möglichkeiten zur Tilgung des BAföG-Darlehens. Eine vorzeitige Rückzahlung ist möglich und bietet Nachlässe, abhängig von der bereits getilgten Schuld. Nach 20 Jahren kann eine Restschuldbefreiung erfolgen, wenn sich der Darlehensnehmer aktiv am Rückzahlungsverfahren beteiligt hat. Diese Optionen machen die BAföG-Rückzahlung flexibel und ermöglichen eine individuelle Anpassung an die finanzielle Situation der Absolventen.

FAQ

Was ist BAföG?

BAföG steht für Bundesausbildungsförderungsgesetz. Es ist eine staatliche Sozialleistung, die jungen Menschen in Deutschland ermöglicht, eine Ausbildung zu absolvieren, unabhängig von ihren finanziellen Mitteln. BAföG kann für Studium, schulische Ausbildung oder Weiterbildung beantragt werden.

Wer kann BAföG beantragen?

Grundsätzlich können deutsche Staatsangehörige, EU-Bürger und Migranten mit Bleibeperspektive BAföG beantragen. Die Förderung hängt von Faktoren wie Alter, Eignung für die Ausbildung und der finanziellen Situation ab. Für Geflüchtete gelten spezielle Regeln.

Gibt es eine Altersgrenze für BAföG?

Ja, normalerweise müssen Studierende, Schülerinnen und Schüler ihr Studium oder ihre schulische Ausbildung vor Vollendung des 45. Lebensjahres beginnen, um BAföG zu erhalten. Es gibt jedoch einige Ausnahmen von dieser Regel.

Wie wird das Einkommen bei der BAföG-Berechnung berücksichtigt?

Bei der BAföG-Berechnung werden sowohl das Einkommen der Eltern als auch das des Antragstellers berücksichtigt. Als Nachweis dient in der Regel der Steuerbescheid des vorletzten Kalenderjahres. Es gibt Freibeträge, die nicht angerechnet werden.

Wie hoch ist die maximale BAföG-Förderung?

Mit der BAföG-Reform 2024 wurde der Förderungshöchstbetrag für Studierende auf 992 Euro pro Monat erhöht. Die genaue Höhe wird individuell berechnet und hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie dem Einkommen der Eltern, dem eigenen Einkommen und der Wohnsituation.

Wie kann man BAföG beantragen?

BAföG kann online über das BAföG Digital Portal beantragt werden. Alternativ sind auch Anträge per Post, Fax oder E-Mail möglich. Erforderliche Unterlagen umfassen in der Regel den Steuerbescheid der Eltern, Nachweise über eigenes Einkommen und Vermögen sowie Bescheinigungen über die Ausbildung.

Muss BAföG zurückgezahlt werden?

Studierende müssen in der Regel die Hälfte des erhaltenen BAföG-Betrags als zinsloses Darlehen zurückzahlen. Die Rückzahlung beginnt fünf Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer. Schüler-BAföG muss hingegen nicht zurückgezahlt werden.

Was ist elternunabhängiges BAföG?

Elternunabhängiges BAföG kann unter bestimmten Voraussetzungen beantragt werden, z.B. nach mindestens fünf Jahren Erwerbstätigkeit, bei Erwerb der Hochschulreife auf dem zweiten Bildungsweg, für Vollwaisen oder wenn der Aufenthaltsort der Eltern unbekannt ist.

Wie lange wird BAföG gezahlt?

Die Förderungshöchstdauer richtet sich nach der Regelstudienzeit. Ab dem fünften Fachsemester müssen Studierende einen Leistungsnachweis vorlegen, um weiter gefördert zu werden. In einigen Fällen sind Zwischenprüfungen oder andere Leistungsnachweise schon früher erforderlich.

Wird das Vermögen bei der BAföG-Berechnung berücksichtigt?

Ja, das Vermögen des Antragstellers wird bei der BAföG-Berechnung berücksichtigt. Es gibt jedoch Freibeträge, die nicht angerechnet werden. Die genauen Freibeträge können sich durch Reformen ändern, daher ist es wichtig, aktuelle Informationen beim zuständigen BAföG-Amt einzuholen.